Mandantenservice

Belegaustausch, Checklisten, Steuertermine und aktuelle Informationen für unsere Mandanten.

Digitale Zusammenarbeit

Einführung voraussichtlich ab Januar 2027

Wir stellen die Belegübermittlung auf DATEV Unternehmen online um. Belege werden dann digital übermittelt und archiviert, Auswertungen stehen Ihnen online zur Verfügung. Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem Start.

Zugang einrichten

Wir richten Ihren Zugang ein und begleiten die erste Anmeldung.

Belege übermitteln

Per Smartphone-App, Scanner oder Upload am Rechner. Papierbelege sind dann nicht mehr erforderlich.

Auswertungen abrufen

BWA und Liquiditätsübersichten online einsehen, unabhängig von Bürozeiten.

Interesse anmelden Login DATEV (nach Einführung)

Checklisten und Downloads

Checkliste und Personalfragebögen können Sie direkt am Rechner ausfüllen, etwa mit Adobe Acrobat Reader, und anschließend speichern oder ausdrucken. Ausgefüllte Personalfragebögen enthalten sensible Daten wie Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung. Bitte senden Sie sie nicht unverschlüsselt per E-Mail. Gern schicken wir Ihnen einen Link zur verschlüsselten Übermittlung.

Steuertermine

Stand: Oktober 2026
FälligkeitSteuerartZahlungsschonfrist bei Überweisung
10.11.2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer13.11.2026
16.11.2026Gewerbesteuer, Grundsteuer19.11.2026
10.12.2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag14.12.2026
11.01.2027Umsatzsteuer, Lohnsteuer14.01.2027
10.02.2027Umsatzsteuer, Lohnsteuer15.02.2027
15.02.2027Gewerbesteuer, Grundsteuer18.02.2027

Die dreitägige Zahlungsschonfrist (§ 240 Abs. 3 AO) gilt nicht bei Barzahlung und Scheck. Ein Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang als entrichtet (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO). Umsatzsteuer und Lohnsteuer sind zudem bis zum Fälligkeitstag anzumelden.

KanzleiNachrichten

Monatliche Mandanteninformation zu steuerlichen Neuerungen, mit Schwerpunkt Gesundheitswesen.

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Häufige Fragen

Bis wann benötigen Sie die Unterlagen für die Buchhaltung?

Unterlagen für die Buchhaltung senden Sie uns gern bis zum 5. des Folgemonats zu. Lohnunterlagen benötigen wir bis spätestens zum 18. des jeweiligen Monats.

Wie übermittle ich Unterlagen sicher?

Für sensible Dateien senden wir Ihnen gern einen Link zur verschlüsselten Datenübermittlung zu. Sprechen Sie uns einfach an.

Was tue ich, wenn ich Post vom Finanzamt erhalte?

Leiten Sie Steuerbescheide und Schreiben des Finanzamts bitte umgehend an uns weiter. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO).