Wir bieten qualifizierte Ärzteberatung
Grundlage unserer Branchenspezialisierung ist die Erkenntnis, dass wir nicht gleichzeitig alle Unternehmensgruppen qualifiziert beraten können. Demzufolge bilden wir Beratungsschwerpunkte, um uns intensiv mit den fachspezifischen Problemen der jeweiligen Gruppe auseinandersetzen zu können. Wir haben uns für die Betreuung von Ärzten und Zahnärzten entschieden.
Der Berufsstand der Ärzte und Zahnärzte unterliegt einem umfassenden Strukturwandel. Die Eigenheiten des Vergütungssystems und ein spezielles Berufsrecht bilden den Hintergrund für eine kontinuierliche betriebswirtschaftliche Beratung durch unsere Kanzlei und eine qualifizierte Reflexion der unternehmerischen Entscheidungen.
Wie bei jeder Mandantenbetreuung ist es wichtig, dass man genau weiß, womit sich die Mandanten beschäftigen und was die Nöte und Sorgen sowie die Besonderheiten des Berufes ausmacht. Unsere Kanzlei verfügt seit über 40 Jahren über Erfahrung in der Ärzteberatung. Wir betreuen Mediziner von der Angestelltentätigkeit über die Gründung bzw. Übernahme einer Praxis bis hin zu deren Auflösung bzw. Veräußerung
Eine große Besonderheit im Arztberuf sind die verschiedenen Abrechnungsmethoden. Hier ist in der Buchhaltung auf die korrekte Erfassung zu achten, um aussagekräftige Auswertungen zu erhalten und im Weiteren eine korrekte Beratung durchführen zu können. Bei der Buchhaltung der Ärzte handelt es sich nicht nur um einfaches Erfassen der Belege, sondern es müssen besondere Aktionen auch hinterfragt werden: Ob sich hinter den zugrunde liegenden Sachverhalten steuerlich, gesellschaftsrechtlich oder sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen verbergen könnten, die den Mandanten bisher nicht bewusst waren, ihnen jedoch Schwierigkeiten bescheren könnten, wie Rückforderungen der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) oder ungewollte Umsatzsteuerpflicht. Sobald solch ein Sachverhalt auffällt, setzen wir uns mit dem Mandanten in Verbindung. Sollte eine weitergehende rechtliche Beratung notwendig sein, verfügen wir über ein Netzwerk aus weiteren Spezialisten. Für die zukünftige Beratung ist hier insbesondere auf die Entwicklung im Gesundheitswesen abzustellen. Die zweite Besonderheit ist die steuerliche Betrachtung, insbesondere im Rahmen der Umsatzsteuer.
Darüber hinaus ziehen wir auch den Privatbereich in das Betreuungskonzept mit ein. Durch eine einfach strukturierte Vermögensvorsorgeplanung erhalten unsere Mandanten den notwendigen Überblick über ihr Vermögen.
Es ist wichtig, in entsprechenden Mandantenterminen darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Buchhaltung quasi um die Lohnabrechnung des Arztes handelt und dass hieraus seine verfügbare Liquidität zu ersehen ist. Nur eine regelmäßige Kontrolle verhindert eine ungewollte Schieflage trotz gesunder Einkommensverhältnisse. Daher erhalten die Mandanten entsprechende Auswirkungen mit der regelmäßig angefertigten Buchhaltung.
Ein zentraler Punkt im Arztbereich ist die Liquiditätsplanung. Es ist sicherzustellen, dass nicht nur zum Zeitpunkt der Restzahlung der KV/KZV ausreichende Liquidität zur Verfügung steht, sondern diese auch optimal auf die Zeit bis zur nächsten Auszahlung verteilt wird. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Vermögen sicher genutzt wird und nicht unnötig auf dem Kontokorrentkonto „liegt“. Im Gegenzug ist insbesondere in der Zeit der aktuellen Zinsniveaus darauf zu achten, dass keine unnötigen Kontokorrentzinsen zugunsten von ohnehin verschwindend geringen Tagesgeldzinsen gezahlt werden.
Die Beratung ist eine Gratwanderung zwischen dem richtigen Maß an Leistungsbereitschaft und Arbeiten auf Augenhöhe. Einerseits ist es wichtig, den Arzt von den Aufgaben zu entlasten, mit denen er sich nicht unbedingt selbst auseinandersetzen muss, andererseits muss man ihm jedoch auch deutlich machen, wenn eine eigene Entscheidung seinerseits unumgänglich ist.
Um unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten, erscheinen monatlich unsere KanzleiNachrichten inklusive MediBrief kompakt sowie einmal pro Quartal unser MediBrief mit speziellen Informationen rund um das Gesundheitswesen.
Ihre Julia Rohwer
Steuerberaterin