Medizinrecht

Die Rohwer Steuerberatung berät Ärzte, Zahnärzte, Praxisnetze, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie alle anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Als Spezialisten verfügen wir über langjährige Erfahrungen als Berater im Gesundheitswesen. Durch unsere interdisziplinäre Ausrichtung und die enge Zusammenarbeit mit anderen Fachexperten, arbeiten wir stehts daran, für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Als kompetenter Ratgeber möchten wir Sie bei allen zukunftsorientierten Projekten unterstützen und vor envetuell auftretenden Rechtsproblemen bewahren.

Unser Beratungsangebot im Medizinrecht

  • Umfassende fachübergreifende Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Chefärzten und Apothekern
  • Unterstützung und Beratung bei sämtlichen Kooperationsprojekten
  • Begleitung von Ärzten und Gesellschaftern bei der Gründung, Änderung und Auflösung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, MVZ etc.
  • Begleitung bei Verfahren mit der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Plausibilitätsprüfungen
  • Unterstützung und Vorbereitung von Bankgesprächen
  • Beratung im Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte
  • Beratung im Vertragsarztrecht der Ärzte und Zahnärzte


Darüber hinaus unterstützen wir Sie natürlich in allen Fragen rund um das Steuerrecht. Für uns selbstverständlich ist die vorrausschauende Beratung in der laufenden Steuerberatung sowie die umfassende Steuerplanung und Gestaltung der ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe.

IHR ANSPRECHPARTNER:

PATRIC GREMMEL-ROHWER
Diplom-Betriebswirt

Telefon (04509) 87 60 - 0
E-Mail info@rohwer-partner.de